BVV Charlottenburg-Wilmersdorf

Bei der letzten Wahl haben die Berlinerinnen und Berliner neben dem Abgeordnetenhaus auch die politischen Mehrheiten in den Bezirken neu bestimmt. Die geschieht auf beiden Ebenen in der Regel alle fünf Jahre. In allen Berliner Bezirken besteht die BVV aus 55 Mitgliedern, den Bezirksverordneten.

Mindestens drei Bezirksverordnete (normalerweise von derselben Partei) finden sich zu einer Fraktion zusammen. In der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf sind folgende Parteien vertreten:

CDU: 18 Mitglieder
Bündnis 90/Die Grünen: 14 Mitglieder
SPD: 12 Mitglieder
FDP: 4 Mitglieder
Die Linke: 4 Mitglied
AfD: 3 Mitglieder

Befugnisse der BVV

Die BVV ist das gewählte Organ der bezirklichen Selbstverwaltung und bestimmt damit die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks. Zudem ist sie für das andere Organ der bezirklichen Selbstverwaltung, dem Bezirksamt, zuständig. Die BVV an sich ist wie das Bezirksamt ein Teil der Verwaltung und muss sich damit an entsprechende Vorschriften halten. Bei der bezirkslichen Selbstverwaltung ist in die Aufgaben und Befugnisse von BVV und Bezirksamt zu unterscheiden. Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks und eine Mitverwaltung der BVV außerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Befugnisse ist nicht zulässig.  Die BVV hat aber die Aufgabe Verwaltungshandeln des Bezirksamts durch Anträge anzuregen und zu kontrollieren. Desweiteren kann die BVV zu jeder Zeit Auskünfte der Verwaltung einfordern.

Entscheidungen

Die Entscheidungsbefugnisse der BVV umfassen folgende Punkte:

  1. Entscheidung über den Bezirkshaushaltsplan und die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
  2. Entscheidung über die Verwendung von Sondermitteln der BVV
  3. Entscheidungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von baurechtlichen Akten (z. B. Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen)
  4. Entscheidung über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung
  5. Entscheidung über eine Bereichsentwicklungsplanung nach dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches, Anträge des Bezirks zur Änderung der Flächennutzungsplanung
  6. Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger
  7. Entscheidung über den Maßnahmeteil der bezirklichen Jugendhilfeplanung als verbindliche Grundlage für die Verteilung der verfügbaren Haushaltsmittel
  8. Wahl von ehrenamtlich im Bezirk wirkende Personen

Ausschüsse

Die BVV bildet Ausschüsse, in denen fachspezifische kommunalpolitischen Themen eingehend mit den zuständigen Bezirksamtsmitgliedern und der Verwaltung diskutiert werden. Zudem wirken hier auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als stimmberechtigte Bürgerdeputierte an der Diskussion und Entscheidungsfindung mit. Die Zusammensetzung der (stimmberechtigten) Mitglieder der Ausschüsse richtet sich nach den Mehrheitsverhältnissen in der BVV.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Befugnissen der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts erhalten Sie auf den Internetseiten der BVV und des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf.
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